Veranstaltung: | Digitale Programm-LDK MV Juni 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | WP2. Wir bewahren unsere Natur! |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LDK |
Beschlossen am: | 05.06.2021 |
Eingereicht: | 08.06.2021, 15:45 |
Antragshistorie: | Version 1 |
WP2.1. Natur schützen und Artenvielfalt retten.
Text
Naturschutz bedeutet, unsere Kulturlandschaften in ihrer Vielfalt zu pflegen und
Wildnis-Areale in weitläufigen Schutzgebieten zu entwickeln. Etwa 20 Prozent
unserer Landesfläche stehen mit drei Nationalparks, drei Biosphärenreservaten
und sieben Naturparks unter besonderem Schutz. Ergänzt werden diese durch die
europäischen Natura-2000-Schutzgebiete.
Die Arten- und Strukturvielfalt in M-V nimmt trotz dieser Schutzgebietskulisse
weiter dramatisch ab. Rund die Hälfte der gesetzlich geschützten Biotope sind
bedroht. Zwei Drittel aller Blütenpflanzenarten des genutzten Grünlandes sind
gefährdet, das Gleiche gilt für die Vogelarten in den Agrarlandschaften. Die
Biodiversitätsstrategie der Landesregierung von 2012 ist weitestgehend
gescheitert, weniger als die Hälfte der mit ihr formulierten Ziele wurden bisher
erreicht. Naturschutz im Landeswald findet nur unzureichend statt.
Die Übertragung der Zuständigkeiten für Artenschutzbelange vom Land an die
Kreise war nicht zielführend. Für die Bewältigung dieser Aufgaben steht dort
viel zu wenig Personal zur Verfügung. Der Artenschutz findet folglich bei
zahlreichen Eingriffen in Natur und Landschaft viel zu wenig Berücksichtigung.
Für Naturschutz und Artenvielfalt werden wir BÜNDNISGRÜNEN deshalb:
- zeitgemäße, wirksame Verordnungen für alle Naturschutzgebiete erarbeiten
und die Defizite beim Schutz von Natura-2000-Gebieten und gesetzlich
geschützten Biotopen beseitigen.
- die Einrichtung weiterer Schutzgebiete prüfen und Schutzgebiete
länderübergreifend vernetzen.
- den Einsatz von Pestiziden und chemisch-synthetische Düngern in Natura-
2000-Gebieten untersagen.
- die Strategie zur biologischen Vielfalt in M-V konsequent umsetzen und sie
dort korrigieren und ergänzen, wo es erforderlich ist.
- durch Änderung des Naturschutzausführungsgesetzes in MV artenreiches
Grünland als gesetzlich geschütztes Biotop ausweisen.
- den Personalbestand in den Natur- und Umweltschutzbehörde des Landes
erhöhen und Kompetenzen zum Land zurückverlagern.
- Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung stärken.
- das bundesweite Ziel, mindestens 2% der Fläche Deutschlands als
Wildnisgebiete auszuweisen, für Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich
umsetzen.